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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2006 - 1 B 278/06 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2006 - 1 B 278/06 (https://dejure.org/2006,32352)
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Kurzfassungen/Presse (3)
- prot-in.de (Kurzinformation)
"Umsetzungsverfügung" von Dortmund nach Köln nicht zulässig
- prot-in.de (Kurzinformation)
"Umsetzungsverfügung" von Dortmund nach Köln nicht zulässig
- prot-in.de (Kurzinformation)
"Umsetzungsverfügung" von Dortmund nach Köln nicht zulässig
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 04.01.2006 - 12 L 944/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2006 - 1 B 278/06
Wird zitiert von ... (3)
- VG Osnabrück, 06.05.2007 - 3 B 6/07 auf die erforderlich werdende Einarbeitung weiterer Mitarbeiter im Falle einer Versetzung des Antragstellers in einen anderan Geschäftsbereich der T-Com sowie dem Hinweis darauf, dass von ainem Bundssbsamten in einer gehöbenen Position wie der des Antragstellers bundesweite Flexibilität zu erwarten und inm deshalb ein Ortswechsel bzw. das tägliche Pendaln unter Nutzung der ihm überlassenen Bahncard 100 zuzumuten sei - bislarig versäumt, alternative, wohnortnahe Einsatzmöglichkeiten des Antragstellers zu prüfen, zumindest jsdoch ihre betrieblichen Verhältnisse am Standort Osnabrück und den weiteren wohnartnahen Standorten (z.B. am vom Antragsteller orwähnten Standort Steinfurt) eingehend und nachvollziehbar darzulegen, 50 dass hieraus ersichtlich wird, dass es zur Versetzung des Antragstellers nach Bonn keinertei Alternative gibt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31 .05.2006 - 1 B 278/06 -, BA.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08 vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2006 - 1 B 278/06 -.
- VG Arnsberg, 14.12.2006 - 5 L 1171/06
Rechtmäßigkeit der befristeten Umsetzung eines Beamten; Anspruch eines Beamten …
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 B 278/06 -.